Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Enpal B.V. für Vermittlungsleistungen (Elektrofahrzeuge)
Enpal
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden AGB gelten für den zwischen dem Kunden („Auftraggeber“) und der Enpal B.V. („Enpal“ oder „Auftragnehmer“) geschlossenen Vermittlungsauftrag gerichtet auf den Abschluss eines Elektrofahrzeug-Leasingvertrages („Vermittlungsauftrag“).
- Andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit diese individuell vereinbart wurden oder der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vermittlungsleistung, Beauftragung
- Enpal vermittelt über teilnehmende Fahrzeughändler und Leasinganbieter den Abschluss von Elektrofahrzeug-Leasingverträgen. Hierzu hat Enpal eine Internetpräsenz eingerichtet, auf der Elektrofahrzeug-Leasingangebote präsentiert werden und über welche der Kunde die Vermittlung entsprechender Elektrofahrzeug-Leasingverträge anfragen kann.
- Mit Eingabe seiner Daten auf der Internetpräsenz gibt der Auftraggeber ein Angebot auf den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an Enpal ab. Nimmt Enpal den Vermittlungsauftrag an, erhält der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail. Mit dem Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt ein der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Enpal zustande.
- Der konkrete Umfang der Vermittlungsleistung wird durch den Vermittlungsauftrag des Kunden bestimmt.
§ 3 Vergütung
Aus dem Vermittlungsauftrag entstehen für den Auftraggeber keinerlei Zahlungspflichten gegenüber Enpal.
§ 4 Leasingvertrag
- Der Auftraggeber kann auf der Internetpräsenz von Enpal zwischen mehreren Leasingangeboten für unterschiedliche Elektrofahrzeuge auswählen und Enpal mit der Vermittlung des individuellen Leasingvertrages beauftragen. Der Vermittlungsauftrag ist für den Auftraggeber verbindlich, sofern sich aus dem Vermittlungsauftrag nichts Abweichendes ergibt.
- Zum Abschluss des Leasingvertrages kann die Angabe weiterer personenbezogener Daten, ein Scan des Personalausweises des Auftraggebers oder die Übermittlung weiterer Nachweisdokumente, die für die Identifizierung des Kunden und die notwendige Bonitätsprüfung benötigt werden, erforderlich sein. Der Auftraggeber ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet.
- Enpal wird die Vertragsanfrage des Auftraggebers an den im Leasingangebot genannten Anbieter als Leasinggeber zur Prüfung und, sofern der Anbieter kein Leasinggeber, sondern Fahrzeughändler ist, späteren Weiterleitung und Prüfung an den Drittleasinggeber übermitteln.
- Nimmt der Leasinggeber das Vertragsangebot des Auftraggebers auf Abschluss eines Leasingvertrages an, erhält der Auftraggeber (im Falle von Drittleasinggebern über den Fahrzeughändler) einen schriftlichen Leasingvertrag des Leasinggebers.
- Der Leasingvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Leasinggeber zustande. Enpal ist lediglich Vermittler und Service-Dienstleister und wird selbst nicht Partei des vermittelten Leasingvertrages.
§ 5 Haftung
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der 5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die sich aus 5.1 und 5.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 6 Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 12 Monate. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Verjährungsfristen nach 6.1 gelten mit folgender Maßgabe:
a. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
b. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
- Der Vermittlungsvertrag wird auf die im Vermittlungsauftrag festgelegte Zeit geschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vermittlungsauftrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
- Die ordentliche Kündigung führt zur Beendigung des Vermittlungsauftrages. Mit Wirksamwerden der Kündigung erbringt Enpal keine weiteren Vermittlungsleistungen mehr. Auf bereits abgeschlossene Leasingverträge hat die Kündigung des Vermittlungsauftrages keinen Einfluss.
§ 8 Datenschutz
Nähere Informationen finden zum Datenschutz enthalten die Datenschutzhinweise der Enpal B.V..
§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
- Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag (einschließlich dieser AGB) kann der Auftraggeber, unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, die bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main (Telefon: 069 / 9566-33232 | Fax: 069 / 7090909901 | E-Mail: info@bundesbank.de) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Unterlassungsklagegesetz).
- Darüber hinaus ist Enpal weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OSPlattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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